09. Mai 2020 | Demonstrationen für das Grundgesetz

Am 05. Mai stellte das Bundesverfassungsgericht die Verletzung des Grundgesetzes fest und machte unmissverständlich klar:

 

Das dem Einzelnen in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG garantierte Wahlrecht zum Deutschen Bundestag erschöpft sich nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht in einer formalen Legitimation der Staatsgewalt, sondern umfasst auch dessen grundlegenden demokratischen Gehalt.

Dazu gehören namentlich der in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Grundsatz der Volkssouveränität und der damit zusammenhängende Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, nur einer öffentlichen Gewalt ausgesetzt zu sein, die sie auch legitimieren und beeinflussen können.

Dies schließt es aus, dass diese einer politischen Gewalt unterworfen werden, der sie nicht ausweichen können und die sie nicht prinzipiell personell und sachlich zu gleichem Anteil in Freiheit zu bestimmen vermögen.

[Das Bundesverfassungsgericht, 05. Mai 2020]

 

 

Wie schön, das unsere Verfassung doch den Namen Grundgesetz trägt. Es entfaltet beim Skandieren einen wesentlich besseren Klang.

Und obwohl Deutschlands höchstes Gericht den Verfassungsbruch der Staatsorgane attestierte und am 09. Mai bereits weite Teile der Bevölkerung eben für das Grundgesetz auf die Straße gingen, was macht die Instanz, welche sich Presse schimpft? Sie lügt, hetzt, spaltet und verzerrt mit Begriffen wie Coronaleugner, Verschwörungstheoretiker, Rechte. Kein Wunder, wer weiß, dass er am Rechtsbruch mit beteiligt ist, fürchtet eben auch die Masse, die Recht einfordert.

Zum Start in die Woche ein paar aufbauende & kommentarlose Impressionen, von einem Zustand, der zuletzt 1989 in Deutschland zu beobachten gewesen ist. Komplett frei und öffentlich zugänglich.

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EZB Urteil – Karlsruhe lässt den Adler frei | Podcast 17-2020

Eigentlich müsste man das komplette Urteil und offizielles Statement des Bundesverfassungsgerichtes vortragen. Denn jede einzelne Zeile ist eine Granate, eine Marschflugkörper, eine Standhaubitze gegen EZB, EUGH, Bundesregierung, versammelten Bundestag & Bundesbank.

 

 

Natürlich ist es kein Wunder, dass die Tragweite und Tiefe dessen, was Andreas Voßkuhle und Kollegen hier als Urteil verkündet haben, von der Presse nicht mal im Ansatz verstanden wird. Wer jahrelang seinen Kopf nicht benutzt, ist gerade hier zum Scheitern verdammt. Selbes gilt aber auch für "alternative Berichterstattung" und auch für das, was sich für die Krönung der Finanzwelt hält.

Dabei hat das Urteil nicht nur eine Auswirkung auf Märkte, EZB-Politik und Finanzen - weit gefehlt. Was da am 5. Mai verkündet worden ist, berührt unmittelbar die heutige Situation von Lockdowns, Grundrechts-Einschränkungen, Impfschutzgesetz und Hygienedemos ganz massiv.

Das Urteil ist wie eine Grundschule in Sachen Grundgesetzanwendung & rechtspolitischer Volksbildung.

Dies vorweg: Kein Infektionsschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist in der Lage, das Grundgesetz und vor allem die Handhabung und Lesart der Artikel außer Kraft zu setzen. Aber dazu genauer im Podcast.

Wer in der Woche des 5. Mai - dem 5.5. auf einen großen Knall gewartet haben sollte. Mit dem Urteil wird der große Rums geliefert. Welch zufällige Fügung, dass dieser Podcast die laufende Nummer 17 trägt.

 

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