09. Mai 2020 | Demonstrationen für das Grundgesetz
Am 05. Mai stellte das Bundesverfassungsgericht die Verletzung des Grundgesetzes fest und machte unmissverständlich klar:
Das dem Einzelnen in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG garantierte Wahlrecht zum Deutschen Bundestag erschöpft sich nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht in einer formalen Legitimation der Staatsgewalt, sondern umfasst auch dessen grundlegenden demokratischen Gehalt.
Dazu gehören namentlich der in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Grundsatz der Volkssouveränität und der damit zusammenhängende Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, nur einer öffentlichen Gewalt ausgesetzt zu sein, die sie auch legitimieren und beeinflussen können.
Dies schließt es aus, dass diese einer politischen Gewalt unterworfen werden, der sie nicht ausweichen können und die sie nicht prinzipiell personell und sachlich zu gleichem Anteil in Freiheit zu bestimmen vermögen.
[Das Bundesverfassungsgericht, 05. Mai 2020]
Wie schön, das unsere Verfassung doch den Namen Grundgesetz trägt. Es entfaltet beim Skandieren einen wesentlich besseren Klang.
Und obwohl Deutschlands höchstes Gericht den Verfassungsbruch der Staatsorgane attestierte und am 09. Mai bereits weite Teile der Bevölkerung eben für das Grundgesetz auf die Straße gingen, was macht die Instanz, welche sich Presse schimpft? Sie lügt, hetzt, spaltet und verzerrt mit Begriffen wie Coronaleugner, Verschwörungstheoretiker, Rechte. Kein Wunder, wer weiß, dass er am Rechtsbruch mit beteiligt ist, fürchtet eben auch die Masse, die Recht einfordert.
Zum Start in die Woche ein paar aufbauende & kommentarlose Impressionen, von einem Zustand, der zuletzt 1989 in Deutschland zu beobachten gewesen ist. Komplett frei und öffentlich zugänglich.