Landesvater und Landesverrat - die zwei Begriffe stehen derzeit ganz ganz dicht beisammen. Mit Blick auf das an die Landesfürsten übergebene Schwert der Rechtsverordnungen und wie sie damit rumfuchteln, um einen Virus zu bekämpfen, wird deutlich, dass ihnen offenbar die intellektuelle Reife fehlt, die Tragweite dessen zu verstehen, was sie damit anrichten.
Da mag es auch dahin gestellt sein, ob es einen Zeitpunkt gab, an dem schwerwiegendste Grundrechtseingriffe eine Rechtfertigung hatten. Auf Basis der Freiwilligkeit geht vieles - auch ohne gesetzliches Fundament. Es gilt wie immer, wo kein Kläger, da kein Richter.
Bedeutend wird der Sachverhalt dann, wenn "Landesväter" und ihre ernannten Lakaien in dem Glauben handeln, sie hätten für ihr Treiben eine rechtliche Grundlage, die aber gar nicht existent ist. Genau ab dem Punkt wird aus dem Landesvater ein Landesverräter.
Da mag man gerne das Handeln in guter Absicht oder die Unwissenheit vorschieben - zum Glück ist hierbei das Gesetz ziemlich eindeutig.
Und wenn sie zu der Gruppe ernannter Schreibtischtäter zählen oder einer der Polizisten sind, die das Hobby des Berufs-Schlägertums bei friedlichen Demonstrationen für sich entdeckt haben und in dem Glauben handeln, mit dem Mittel einer Rechtsverordnung könne man das Grundgesetz ausschalten - nicht wundern, wenn es ein böses Erwachen gibt.
Ein Vorteil bzw. Glück haben betreffende Personen: Wir sind leider nicht in den USA, da ist der Sanktionskatalog bzgl. Verfassungsbruch wesentlich robuster.
In dem Podcast wird es nicht nur juristisch, kurzer Blick zurück und auf die Märkte ist inklusive. Das entscheidende Thema ist aber die Rechtmäßigkeit der derzeit existenten Corona-Maßnahmen. Nun kann dieser Podcast keine juristisch verbindliche Bewertung vornehmen. Aber er kann zumindest mal darlegen, über welche Winkel und Wege hier aktuell gegangen wird, um zumindest zum Anschein einer "LEGALITÄT" zu kommen. Ob im Kern diese auch gegeben ist, ist wieder eine ganz andere Frage.
Wichtig ist zuerst das Verständnis des Vorganges an sich. Zum Beispiel wenn die Frage nach Schadensersatz auftritt, weil Anordnungen eben keine Rechtsgrundlage besessen haben.
Aber wieso, läuft doch alles nach Recht und Gesetz? Sicher? Das einzige Gesetz zur Bekämpfung des Corona-Virus, welches der Bundestag beschlossen hat, ist das zur Auszahlung der Staatshilfen.
Aus der juristischen Komponente lässt sich aber noch weiteres ableiten. Wenn man weiß, zu welcher Waffe ein Akteur greift, dann kann man auch Schlussfolgern, welche Strategie er verfolgt. Und da wird es dann richtig heiß, gerade wenn es um die Bundesrepublik Deutschland geht.
Inhalt:
- Wuhan & der Franzose - wie versprochen
- SP500
- GBPUSD
- Gold/Silber Ratio
- Gold
- Silber
- Grundgesetz, Gesetz, Rechtsverordnung
- Die Hierachie
- Rahmen und Grenzen
- §32
- Einschränkung ist nicht Ausschaltung
- §32 zu Rechtsverordnung
- Was erlaubt das Gesetz - was erlaubt sich die Rechtsverordnung
- §32 geht weit - aber weit genug?
- §32 - überhaupt zulässig?
- Überlegungen zu den Anwendungen
- Die Machtverschiebung im Gefüge
- 16 x König von Deutschland?
- Historische Parallelen
- Wohin spielt Angela Merkel
Weiterführende Quellen und Material:
- Unterschied Gesetz & Rechtsverordnung
- Bundes-Infektionsschutzgesetz §32
- Rechtsverordnung Bayern*
- Ein Labor hat Löcher - Wuhan
Im Link ist die 4. Fassung der bayerischen Infektionsschutzverordnung. Deren Ablaufdatum ist mittlerweile überschritten. Um das Chaos noch zu vergrößern und die Übersicht zu erschweren, sind die letzten Veränderungen in den einzelnen Paragraphen als einzelne Änderungsmitteilungen bekannt gemacht worden, mit jeweils neuen Ablaufdaten.